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Helmpflicht
Seit dem 21. Dezember 2005 gibt es durch den kurzfristigen Beschluss des Bundesrates in Deutschland eine gesetzliche Helmpflicht. "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“ So weit die 40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 21. Dezember 2005, die ab sofort in Kraft tritt. Damit sind die Fahrer von Quads und ATV´s den Roller - Scooter und Motorradfahrern gleichgestellt.
Ab dem 1. Januar 2006 gilt in Deutschland, eine allgemeine Helmpflicht für Quads und ATVs. Jeder muss bei einer Fahrt einen Helm tragen, egal, ob es im Fahrzeugbrief steht oder nicht.
Neben der Helmpflicht muss auch ein zugelassener Verbandkasten sowie ein Warndreieck mitgeführt werden. Da ATV´s / Quads meistens als VKP bzw. Zugmaschine zugelassen werden und so einem PKW gleichgestellt sind, reicht hier ein "Motorradverbandkasten" nicht aus. Der Verbandkasten muss dem im Gesetzestext entsprechen. Diese sind mittlerweile bei den großen Versandhändlern problemlos zu bekommen, meist auf die besonderen Platzverhältnisse bei Quads und ATVs angepasst. Das Nicht Mitführen führt genauso wie das Nichttragen eines Helmes bei Kontrollen zu einer kostenpflichtigen Verwarnung.
Quelle: Div., Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Quad Stand: 01.09.2009.
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