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Helmpflicht und Verbandkasten für Quad und ATV

Deutschland
Seit dem 21. Dezember 2005 gibt es durch den kurzfristigen Beschluss des Bundesrates in Deutschland eine
gesetzliche Helmpflicht für Quads und ATV´s. "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt,
muss während der Fahrt einen geeigneten Schutz Helm tragen.“ So weit die 40. Verordnung zur Änderung der
straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 21. Dezember 2005, die ab sofort in Kraft tritt.
Damit sind die Fahrer von Quads und ATV´s den Roller - Scooter und Motorradfahrern gleichgestellt.

Ab dem 1. Januar 2006 gilt in Deutschland, eine allgemeine Helmpflicht für Quads und ATVs.
Jeder muss bei einer Fahrt einen Helm tragen, egal, ob es im Fahrzeugbrief steht oder nicht.

Neben der Helmpflicht muss auch ein zugelassener Verbandkasten sowie ein Warndreieck mitgeführt werden.
Da ATV´s / Quads meistens als VKP bzw. Zugmaschine zugelassen werden und so einem PKW gleichgestellt sind,
reicht hier ein "Motorradverbandkasten" nicht aus. Der Verbandkasten muss dem im Gesetzestext entsprechen.
Diese sind mittlerweile bei den großen Versandhändlern problemlos zu bekommen, meist auf die besonderen
Platzverhältnisse bei Quads und ATVs angepasst. Das Nicht Mitführen führt genauso wie das Nichttragen eines
Helmes bei Kontrollen zu einer kostenpflichtigen Verwarnung.

Österreich
In Österreich können Quads mit bis zu 50 cm³ Hubraum als Moped mit rotem Kennzeichen ab 15 Jahren und mit
Mopedausweis gefahren werden, für alle größeren muss man in Österreich einen Motorrad- oder Pkw-Führerschein
besitzen. Daher kann man sie auch nach Art des zugelassenen Kennzeichens (ein- oder zweizeilig) mit Motorrad
oder Auto auf Wechselkennzeichen anmelden. Handelt es sich um eines, das noch als Zugmaschine zugelassen
wurde, genügt auch ein Führerschein der Klasse „F“ und es ist ab 16 zu fahren, es darf dann nicht schneller
als 50 km/h sein.

Schweiz
Die Quads und ATV´s sind unabhängig von der Hubraumgröße als Kleinmotorfahrzeuge der Klasse A2 zugelassen.
Daher dürfen Inhaber eines Führerausweises der Kategorie B (Auto) wie auch der Kategorien A (Motorräder über
11 kW Leistung) oder A1 (Motorräder bis und mit 125 cm³ und 11 kW Leistung) Quads fahren. Abweichend von
den anderen Kleinmotorfahrzeugen der Klasse A2 besteht seit dem 1. Februar 2006 eine Helmpflicht.

Der Bremshebel am Lenker wird für die Schweizer Zulassung so umgebaut, dass er auf alle vier Räder wirkt,
mit einer Bremskraftverteilung von 60% auf vorne und 40% auf hinten.

Spanien
In Spanien dürfen Quads und ATV´s bis 50 cm³ ab 14 Jahren mit einem Mopedführerschein gefahren werden.
Für alle höher motorisierten Quads reicht auch hier ein Führerschein Klasse B. Dafür gilt hier absolute Helmpflicht.
Das geltende EU-Recht (Helmpflicht nur, wenn sie im Fahrzeugschein eingetragen ist) interessiert hier nicht.
Auf Mallorca steigen die Zulassungszahlen von Quads und ATV´s rapide an, besonders stark motorisierter
Maschinen (400–750 cm³).

 

 

Quelle: Div., Wikipedia,
http://de.wikipedia.org/wiki/Quad  Stand: 09.09.2009.

Lizenz: CC BY-SA (unported) 3.0,
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen_Commons_Attribution-ShareAlike_3.0_Unported

 

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