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Helmpflicht und Verbandkasten für Quad und ATV
Deutschland Seit dem 21. Dezember 2005 gibt es durch den kurzfristigen Beschluss des Bundesrates in Deutschland eine gesetzliche Helmpflicht für Quads und ATV´s. "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutz Helm tragen.“ So weit die 40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 21. Dezember 2005, die ab sofort in Kraft tritt. Damit sind die Fahrer von Quads und ATV´s den Roller - Scooter und Motorradfahrern gleichgestellt.
Ab dem 1. Januar 2006 gilt in Deutschland, eine allgemeine Helmpflicht für Quads und ATVs. Jeder muss bei einer Fahrt einen Helm tragen, egal, ob es im Fahrzeugbrief steht oder nicht.
Neben der Helmpflicht muss auch ein zugelassener Verbandkasten sowie ein Warndreieck mitgeführt werden. Da ATV´s / Quads meistens als VKP bzw. Zugmaschine zugelassen werden und so einem PKW gleichgestellt sind, reicht hier ein "Motorradverbandkasten" nicht aus. Der Verbandkasten muss dem im Gesetzestext entsprechen. Diese sind mittlerweile bei den großen Versandhändlern problemlos zu bekommen, meist auf die besonderen Platzverhältnisse bei Quads und ATVs angepasst. Das Nicht Mitführen führt genauso wie das Nichttragen eines Helmes bei Kontrollen zu einer kostenpflichtigen Verwarnung.
Österreich In Österreich können Quads mit bis zu 50 cm³ Hubraum als Moped mit rotem Kennzeichen ab 15 Jahren und mit Mopedausweis gefahren werden, für alle größeren muss man in Österreich einen Motorrad- oder Pkw-Führerschein besitzen. Daher kann man sie auch nach Art des zugelassenen Kennzeichens (ein- oder zweizeilig) mit Motorrad oder Auto auf Wechselkennzeichen anmelden. Handelt es sich um eines, das noch als Zugmaschine zugelassen wurde, genügt auch ein Führerschein der Klasse „F“ und es ist ab 16 zu fahren, es darf dann nicht schneller als 50 km/h sein.
Schweiz Die Quads und ATV´s sind unabhängig von der Hubraumgröße als Kleinmotorfahrzeuge der Klasse A2 zugelassen. Daher dürfen Inhaber eines Führerausweises der Kategorie B (Auto) wie auch der Kategorien A (Motorräder über 11 kW Leistung) oder A1 (Motorräder bis und mit 125 cm³ und 11 kW Leistung) Quads fahren. Abweichend von den anderen Kleinmotorfahrzeugen der Klasse A2 besteht seit dem 1. Februar 2006 eine Helmpflicht.
Der Bremshebel am Lenker wird für die Schweizer Zulassung so umgebaut, dass er auf alle vier Räder wirkt, mit einer Bremskraftverteilung von 60% auf vorne und 40% auf hinten.
Spanien In Spanien dürfen Quads und ATV´s bis 50 cm³ ab 14 Jahren mit einem Mopedführerschein gefahren werden. Für alle höher motorisierten Quads reicht auch hier ein Führerschein Klasse B. Dafür gilt hier absolute Helmpflicht. Das geltende EU-Recht (Helmpflicht nur, wenn sie im Fahrzeugschein eingetragen ist) interessiert hier nicht. Auf Mallorca steigen die Zulassungszahlen von Quads und ATV´s rapide an, besonders stark motorisierter Maschinen (400–750 cm³).
Quelle: Div., Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Quad Stand: 09.09.2009.
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